Rabattkartell

Rabattkartell
Ra|bạtt|kar|tell, das (Wirtsch.): Vereinbarung mehrerer Unternehmen über die Gewährung einheitlicher Rabatte.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Rabattkartell — ⇡ Kartell zur Festlegung einheitlicher Funktions , Umsatz oder Mengenrabatte. Nach § 3 I GWB a.F. Widerspruchskartell, seit der Sechsten GWB Novelle nicht mehr freistellbar …   Lexikon der Economics

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  • Kartell — 1. Begriff: Vereinbarung von Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine spürbare Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. K. unterliegen dem… …   Lexikon der Economics

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